Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
Der Auftraggeber erklärt sich mit nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Anforderung eines Exposés, die widerspruchslose Annahme meiner Maklerdienste oder die Auswertung von mir angegebenen Nachweisen genügt zum Zustandekommen des Maklervertrages.
-
An Provisionen sind an mich bei Abschluss eines Vertrages wie folgt zu zahlen: Bei Ankauf verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer Provision von 4,76 %, berechnet aus dem Notariellen Kaufpreis. Die obengenannte Provision versteht sich inklusive der derzeit gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist auch dann fällig, unbeschadet einer Provision von der Verkäuferseite.
-
Ich habe Anspruch auf die Provision, wenn aufgrund meines Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist.Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.
-
Bei Bestehen eines Alleinauftrages ist die etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
-
Ich habe Anspruch, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Hierzu ist mir der Termin rechtzeitig bekanntzugeben. Ferner habe ich einen Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift. Dies bezieht sich auch auf die darin beziehenden Nebenabreden.
-
Kommt anstatt des angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist auch hierfür die entsprechende Provision gemäß Ziffer 2 an mich zu zahlen. Kommt aufgrund meiner Nachweistätigkeit nur ein Teil des ursprünglichen nachgewiesen Geschäfts zustande, bzw. schließen die Vertragspartner innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss weitere Geschäfte ab, die wirtschaftlich im wesentlichen dem gleichen Zweck dienen, erhalte ich auch für diese Folgegeschäfte Provisionen. Kommt der bezweckte wirtschaftliche Erfolg auch ohne Abschluss eines Vertrages zustande, z.B. durch Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes, so steht mir aufgrund des vorherigen Nachweises ebenfalls der Provisionsanspruch zu.
-
Sollte ein mir erteilter Auftrag nach Auftragserteilung gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mich hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Unterlässt er dies, habe ich Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Ausgaben und Zeitaufwand.
-
Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
-
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässig oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
-
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Das überlassene Exposé ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung des Maklers. Erfolgt eine Weitergabe ohne Zustimmung, so macht sich der Auftraggeber schadensersatzpflichtig (z.B. entgangene Provision etc.).
-
Für die von mir überlassenen Daten kann ich trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung übernehmen, da diese zum Teil von Dritten stammen.
-
Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist Philippsburg.
-
Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.